Menschenrechte 

Der Anthos-Grundwert der Menschenwürde erstreckt sich auf unser Engagement für die Menschenrechte. Wir anerkennen die allgemeine Erklärung der Menschenrechte und wollen sie als unseren Standard übernehmen.

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Die Menschenwürde ist ein grundlegendes Menschenrecht: universell, unantastbar und unveräußerlich. Wir verwenden die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte („UN-Guiding Principles on Business and Human Rights“, UNGP) als unseren Rahmen für unsere Bemühungen zum Schutz der Menschenwürde und der Einhaltung der universellen Menschenrechtserklärung. Als Fund-of-Funds-Anlagemanager haben wir es uns zum Ziel gesetzt, wegen ihrer negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Menschenwürde Waffen, Tabak, Glücksspiele und Adult-Entertainment aus unseren Anlagen auszuschließen. Wo sich dies als unmöglich erweist, übermitteln wir unseren externen Managern mit Hilfe unserer Ausschluss-Leitlinie und -Grenzen möglichst starke Signale und bemühen uns parallel dazu um einen Dialog zur Herbeiführung des Wandels.

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Verständnis

Im Laufe von 2022 haben wir die ersten Schritte zur Entwicklung unseres Engagements für die Menschenrechte gesetzt. Damit wir die Fragestellung besser verstehen und unsere Position in Bezug auf die Menschenrechte entwickeln können, haben wir uns zunächst von Experten beraten lassen. Dazu haben wir auf unser Netzwerk von Managern zurückgegriffen, die als Vorreiter der Menschenrechtspraxis gelten. Anschließend haben wir gemeinsam mit SHIFT als dem allgemein anerkannten Experten für die UN-Leitsätze Wirtschaft und Menschenrechte eine Reihe von Workshops veranstaltet, durch die wir unsere Kenntnisse und unsere Position in Bezug auf dieses Thema vertiefen konnten. Bis zum Ende des Jahres hatten wir unsere erste Menschenrechtserklärung veröffentlicht, in der wir unser Engagement zur weiteren Verstärkung unserer Fähigkeit zur Achtung der Menschenrechte bekräftigen, ausgehend von unseren verschiedenen Rollen als Arbeitgeber, Unternehmenseigentümer bis hin zu unseren Anlagen.


Unsere Erklärung erstreckt sich auf unseren anfänglichen Plan von 2022 bis 2025 sowie die Maßnahmen, die wir nach unserem Dafürhalten ergreifen müssen. Natürlich werden wir auf dem Weg zu diesem Ziel auch viel dazulernen. Darum möchten wir unsere Stakeholder auffordern, gemeinsam mit uns auf diesen Weg aufzubrechen. 

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Umsetzung  

Wie in unserer Menschenrechtserklärung festgeschrieben, beabsichtigen wir die folgenden Schritte zur Umsetzung:

  • Veröffentlichung einer Menschenrechtsleitlinie
  • Aktualisierung der derzeitigen Instrumente für die Auswahl von externen Managern im Due-Diligence- und Überwachungs-Prozess (anhand unserer ESG- und IMP-Scorecard).
  • Veranstaltung von Fortbildungen für die Einflussnahme auf unsere externen Manager
  • Kunden-Unterstützung im Hinblick auf die Menschenrechtsleitlinie und -Umsetzung (sofern erforderlich).

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Einflussnahme 

Wie in unserer Menschenrechtserklärung festgeschrieben, beabsichtigen wir die folgenden Schritte zur Umsetzung:

  • Berichterstattung im Einklang mit dem Berichterstattungsrahmen der UNGP-Leitprinzipien
  • Formulierung von Zielen für Einflussnahme auf externe Manager und Ergebnisse
  • Fortsetzung der Verbesserung von Instrumenten und Mitwirkungspolitik
  • Fortsetzung der Aktivitäten im Bereich der Fortbildung und Berichterstattung sowie der Organisation von Veranstaltungen

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