Menschenrechte

Im Mittelpunkt unserer Ethik steht die Selbstverpflichtung zu einem unserer zentralen Werte: Menschenwürde, wie sie in der allgemeinen Erklärung der UN definiert ist: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“

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Den Menschenrechten verpflichtet

2023 haben wir unsere Menschenrechtsrichtlinie fertiggestellt und auf der website veröffentlicht. Menschenrechte sind für Anthos als Arbeitgeber, Einkäufer und aufgrund des Volumens vor allem als Investor relevant. Die Einhaltung der Menschenrechte ist für uns nicht verhandelbar, im eigenen Geschäft wie bei Zulieferern und Portfoliounternehmen. Unsere zentralen Werte teilen wir mit unserer Muttergesellschaft COFRA; so ist die Menschenwürde auch für uns Basis allen Handelns. Unser Mitarbeiterhandbuch betont, wie wichtig Respekt und Inklusion am Arbeitsplatz sind, sodass sich jeder einzelne Mitarbeiter entfalten kann. So haben wir seit vielen Jahren eine Whistleblower- Richtlinie, die 2023 aufgrund neuer aufsichtsrechtlicher Regeln aktualisiert wurde. Außerdem führten wir 2023 eine DEI-Richtlinie ein (Diversität, Gleichstellung und Inklusion), ebenfalls im Einklang mit unserem zentralen Wert der Menschenwürde. Hinzu kommt ein aktiver Betriebsrat, der die Interessen der Mitarbeiter vertritt.

Die Praxis bei Anthos

Letztlich ist unser Board für die Umsetzung der Menschenrechte verantwortlich. Im Tagesgeschäft ist es aber Aufgabe der Abteilungen für Investment, Personal und Organisation. Sie sollen eine umfassende Berücksichtigung der Richtlinie in allen Geschäftsbereichen gewährleisten. Das Team für verantwortliches Investieren berichtet an den Leiter Investment und arbeitet mit anderen Abteilungen zusammen, um die weitere Umsetzung der Richtlinie sicherzustellen.


Bei unseren Kundenbeziehungen halten wir Anti- Geldwäsche-Richtlinien konsequent ein und nehmen Know-Your-Customer-Prüfungen („KYC-Prüfungen“) vor. Dazu zählt auch eine Medienanalyse, um mögliche Beteiligungen an Menschenrechtsverletzungen zu erkennen. Auch bei der Evaluierung von Investitionen stellen wir Fragen zu Menschenrechten, prüfen die Praxis unserer externen Manager und berichten, wenn wir nicht zusammengekommen sind, über Ausschlüsse aufgrund von Verletzungen des UN Global Compact.


Menschenrechte bei Investitionen:
​​​​​​​Folgenschwere Probleme erkennen

In großen, weltweit anlegenden Portfolios sind Menschenrechte immer ein Thema. Deshalb müssen wir Prioritäten setzen und wirklich folgenschwere Verstöße erkennen. Entscheidend sind Risiken für Menschen und die Umwelt und nicht einfach nur für das Unternehmen, anders als beim Konzept der finanziell relevanten Anlagerisiken. Beim Thema Menschenrechte ist die Evaluierung kontinuierlich, vorausschauend, reaktiv und zugleich prozessorientiert. Sie unterscheidet sich daher von der klassischen Due Diligence, die oft als einmaliger Vorgang vor einer Investition angesehen wird. Unter Berücksichtigung dieser Unterschiede und auf Basis der einschlägigen Richtlinien haben wir begonnen, unseren Prozess zu verbessern.


Der UN Global Compact hilft uns, potenziell schwerwiegende, wahrscheinliche und aktuelle Menschenrechtsthemen zu erkennen, sogenannte „folgenschwere“ Themen. Die OECD-Richtlinien wiederum enthalten einen sechsstufigen Ansatz für die Evaluierung mit einschlägigen Prozessempfehlungen. Als Dachfondsinvestor bewertet Anthos, ob die Manager, in deren Fonds wir investieren, mögliche oder tatsächliche Menschenrechtsverletzungen ernst nehmen, ob sie die UN-Menschenrechtsrichtlinien und andere Richtlinien respektieren und ob sie bei Investitionen Menschenrechtsprüfungen vornehmen. All das zählt zu unserer Evaluierung vor einer Investition, aber auch zum regelmäßigen Engagement während der Haltedauer.


Seit 2022 arbeiten wir mit Shift zusammen, einem führenden Kompetenzzentrum für die UN-Menschenrechtsrichtlinien. Durch Workshops mit unseren Kollegen wollen wir besser verstehen, wie Menschenrechte für Investitionen relevant sind und das Thema noch wichtiger einstufen. Auf Basis dieser gemeinsamen Arbeit haben wir ein Konzept entwickelt, das mit den OECD-Richtlinien für internationale Unternehmen im Einklang steht. In diesen Richtlinien geht es um verantwortliche Unternehmensführung und den Umgang institutioneller Investoren mit diesem Thema.32


2023 haben wir hier noch mehr getan. Unter anderem beauftragten wir die Beratungsfirma PwC mit einer Analyse der Bedeutung verschiedener Menschenrechtsverstöße. Wir wollten wissen, welche für Anthos am relevantesten sind und auf Basis der Ergebnisse unsere erste Menschenrechtsrichtlinie entwickeln. Dieses Projekt beschäftigte uns das ganze Jahr. Es fanden viele Gespräche mit den Managern von Einzelfonds statt, die wir bei diesem Thema für Pioniere hielten. Wir befassten uns mit möglichen Leitlinien und führten einen zweitägigen Workshop für unseren Investmentbereich durch. Hier wollten wir die wichtigsten Themen für die einzelnen Assetklassen analysieren (Aktien, Anleihen, Immobilien, Private Equity, Multi-Asset Impact, Absolute Return).

Unsere ESG-Roadmap und die OECD-Grundsätze

Abbildung 40: Unsere ESG-Roadmap und die OECD-Grundsätze
​​​​​​​Quellen: Anthos Fund & Asset Management und OECD, 2023.

Die sechs OECD-Grundsätze
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Gemeinsam mit externen Experten haben unsere Portfoliomanager gelernt, bei Menschenrechtsthemen Prioritäten zu setzen und sie besser in ihre Prozesse zu integrieren. Für die Anthos-Menschenrechtsrichtlinie wurden die Ergebnisse des Workshops mit einer Top-down-Sicht auf unsere drei zentralen Werte sowie den übergreifenden Herausforderungen von Klimawandel und Ungleichheit verbunden.


Unser Nachhaltigkeitsbericht zeigt hoffentlich, wo wir in unserer Wertschöpfungskette den größten Einfluss nehmen können: als Unternehmen, durch unsere Dachfondsportfolios und indem wir uns auch mit der Einzelwertebene unserer Portfolios befassen. Wir halten die Kenntnis wichtiger Sektor- und Länderthemen für uns als Dachfondsmanager für wichtig, glauben aber auch, dass wir noch größeren Einfluss nehmen können, wenn wir uns auch mit der Einzelwertebene befassen. Wir müssen also Manager auswählen, die das Thema Menschenrechte ernst nehmen, und mit ihnen im Dialog bleiben. Das gilt für die anfängliche Evaluierung (Due Diligence) ebenso wie die regelmäßige Kontrolle unserer Investitionen. Bis dahin wollen wir die wirklich wichtigen Themen der einzelnen Anlageportfolios noch besser verstehen, damit wir wissen, wo intensiverer Dialog nötig ist und wir Gespräche mit ausgewählten Managern führen können.

Unser Prozess zur Identifikation wichtiger Menschenrechtsthemen: Long List, Short List und Abstimmungsteilnahme (nach Assetklassen)

Um zu analysieren, welche Menschenrechtsthemen in den einzelnen Assetklassen wirklich wichtig sind, haben wir ausgehend von unseren Portfoliogewichten (Länder- und Sektorstruktur) relevante Menschenrechte und besonders gefährdete Gruppen identifiziert. Dabei flossen die einschlägigen PRI-Investorenrichtlinien und die Richtlinien der Investor Alliance for Human Rights ein.


In dem Workshop haben wir mit der Long List mit 15 Menschenrechten gearbeitet. Außerdem haben wir geprüft, wie Anthos hier in der Wertschöpfungskette Einfluss nehmen will. Es zeigte sich, dass die meisten Themen für die meisten Unternehmen nicht relevant waren („Not Linked“) oder sie nur indirekt verstießen („Indirectly Linked“).

Im Überblick: Wie sehr ist Anthos als Investor für Menschenrechtsverstöße mitverantwortlich?

Die Long List: Alle Menschenrechtsthemen, die für unsere Portfolios und ihrer Einzelwerte besonders relevant sind

Unter Berücksichtigung der Sektor- und Ländergewichte erstellten wir eine Liste von Themen für das derzeitige Portfolio und dessen Einzelwerte. Es zeigte sich, dass Koalitionsfreiheit und existenzsichernde Löhne bei Aktien und Anleihen zu den wichtigsten Themen zählten. Bei Immobilien war es das Recht auf Eigentum, bei Private Equity waren es Arbeitsschutz, aber auch Datenschutz und Verzicht auf Diskriminierung. Am Ende hielten wir diese Liste für sinnvoll.


Diese Erkenntnisse und unsere zentralen Werte führten dazu, dass wir vor allem drei Themen für besonders wichtig hielten:

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Gerechter Übergang und Anpassung an den Klimawandel

Hier geht es um den Übergang zu einer fairen und inklusiven, nachhaltigen Wirtschaft durch vernünftige Arbeitsbedingungen, weniger Ungleichheit und das Ziel, niemanden zurückzulassen – weder Arbeiter noch Gruppen von Menschen (Communities), indigene Menschen, Menschen mit Behinderung oder kleinere Unternehmen. Betroffen sind unterschiedliche Menschenrechte wie Koalitionsfreiheit und Tarifverträge. Dies passt zu unserem Netto-Null-Ziel und zum Ziel, die Wirtschaft zu dekarbonisieren.


Relevante Richtlinien

Zu den wichtigsten Richtlinien zählt unsere ESG-Richtline mit dem Ziel der Netto-Null im Jahr 2040. Sie berücksichtigt auch unsere Menschenrechtsrichtlinie, den Do-nosignificant- harm-Grundsatz (keine Menschenrechtsverletzungen begehen) und die Ausschlusslisten. Jedes Jahr erstellen wir ein Nachhaltigkeitskonzept und wir bemühen uns systematisch und kontinuierlich darum, diese Themen noch stärker in den Investmentprozess zu integrieren. Für die Investmentteams gelten Leistungskennziffern (KPIs), die jedes Jahr auch die Erfüllung der ESG-Ziele messen.

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Existenzsichernde Löhne

Existenzsichernde Löhne sind ein wichtiges Element ordentlicher Arbeitsbedingungen. Sie stellen sicher, dass alle Arbeiter und ihre Familien in Würde leben können. Es handelt sich um ein komplexes Thema, bei dem Regierungen und Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette zusammenarbeiten müssen. In puncto Definitionen und Kontrolle ist hier noch viel zu tun. Es zeigt sich aber, dass auch etwas vorangeht, weil man die UN-Nachhaltigkeitsziele erfüllen will. Außerdem wollen wir für mehr Bewusstsein für dieses wichtige Recht sorgen. Existenzsichernde Löhne sind die Voraussetzung für andere wichtige Menschenrechte, etwa Kinderrechte und Gleichheit der Geschlechter.


Relevante Richtlinien

Wir prüfen relevante Gemeinschaftsinitiativen zu diesem Thema und wollen unseren Portfoliomanagern in Zukunft auch entsprechende Fragen stellen.

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Diversität, Gleichstellung und Inklusion (DEI)

DEI ist Teil einer guten Unternehmensführung und ein wichtiges soziales Thema. Es ist jetzt schon Teil unserer ESG-Analyse, denn wir glauben, dass DEI das Sozial- und Humankapital der Unternehmen verbessern kann, mit denen wir zusammenarbeiten oder in die wir investieren.


Relevante Richtlinien

Wir haben bereits 2023 eine DEI-Richtlinie eingeführt. Bei Investitionen stellen wir Fragen zu DEI im Rahmen unserer ESG-Scorecard, mit der wir die Manager beurteilen. Auf Wunsch einiger Kunden prüfen wir auch, inwieweit unsere Manager die OECD-Richtlinien einhalten.


Wir prüfen relevante Gemeinschaftsinitiativen zu diesem Thema und wollen unseren Portfoliomanagern in Zukunft auch entsprechende Fragen stellen.

32Die OECD-Richtlinien für internationale Unternehmen zur verantwortlichen Unternehmensführung (OECD Guidelines for Multinational Enterprises on Responsible Business Conduct, OECD-Richtlinien) sind der umfassendste internationale Standard für verantwortliche Unternehmensführung. Sie zeigen, welche Erwartungen Regierungen an verantwortliche Unternehmensführung haben. Abgedeckt werden alle Aspekte einschließlich Menschenund Arbeitnehmerrechte, Umwelt, Bestechung, Verbraucherschutz sowie Transparenz, Wissenschaft, Technologie, Wettbewerb und Besteuerung.

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